Tempo 30 auf der B27a (Theodor-Heuss-Straße) in Stuttgart © ADFC-BW

Tempo 30 – warum und wie?

Tempo 30 in der Stadt verbessert die Bedingungen für Radfahrende und Fußgänger*innen. Der ADFC plädiert daher für Tempo 30 innerorts als Regel – nicht als Ausnahme.

Geschwindigkeitsbeschränkung – wie geht das?

Die StVO sieht inzwischen mehrere Möglichkeiten vor, Tempo 30-Zonen oder streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen von Tempo 30 - auch an Vorfahrts- und Bundesstraßen - anzuordnen. Zahlreiche Beispiele in Baden-Württemberg zeigen, dass entsprechende Begrenzungen möglich sind.

Ein aktuelles Rechtsgutachten im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe bestätigt:

  • Kommunen können bereits jetzt viel häufiger Tempo 30 anordnen – auch aufgrund neuer Lärmaktionsplanung.
  • Bürgerinnen und Bürger können formale Anträge für Tempo 30 auch in ihrer Stadt stellen.

Großräumig Tempo 30 wird bisher von Kommunen - wenn überhaupt - meist nur im Nebenstraßennetz angeordnet. Das Gutachten der DUH macht aber deutlich, dass aus Gründen von Verkehrssicherheit und Lärmschutz Handlungsspielräume für streckenbezogene Tempo 30-Anorndungen bestehen. Über Lärmaktionspläne können Kommunen Tempo 30 auch strategisch und großräumig umsetzen. Darüber hinaus bieten laut Gutachten Modellversuche entsprechende Möglichkeiten für Straßenverkehrsbehörden, Tempo 30 zu realisieren.

Eine neue Verfassung für den Straßenverkehr

Nichtsdestotrotz forder der ADFC weiterhin eine Reform des Straßenverkehrsrechts. Bisher verhindert die einseitige Ausrichtung des Verkehrsrechts auf die Bedürfnisse des Kfz-Verkehrs lebenswerte Städte und Gemeinden, in denen mehr Platz für die aktive Mobilität und für den Aufenthalt der Menschen zur Verfügung steht. Konkret fordert der ADFC:

  1. Ein neues Straßenverkehrsgesetz,  ausgerichtet an den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden, mit der Vision Zero - null Verkehrstote - als Ziel, mit Klima- und Umwelt- und Gesundheitsschutzzielen, dem Leitbild nachhaltiger Stadt- und Verkehrsentwicklung und mehr
  2. Eine neue fahrradfreundliche StVO und Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) mit vollständiger Abschaffung des Begründungszwangs für die Einrichtung von Radverkehrsanlagen und Vorrang für die Errichtung von Radverkehrsanlagen gegenüber dem ruhenden Kfz-Verkehr, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts und mehr
  3. Modernisierung der relevanten Regelwerke und Richtlinien für den Radverkehr mit einer Ausrichtung an der Verkehrswende und Verkehrsplanung nach „menschlichem Maß", Ausrichtung an der Vision Zero, Vorgaben zur Verkehrsverlagerung und zu einem attraktiven Rad- und Fußverkehr und mehr

"Tempo 30 ist eine zentrale Maßnahme für weniger Verkehrstote und Verletzte, bessere Luft, weniger Lärm und mehr Klimaschutz in unseren Städten. Paris, Barcelona, Brüssel und hunderte weitere europäische Kommunen machen es vor – und der Erfolg gibt ihnen Recht: Nach der Einführung von Tempo 30 gibt es weniger Unfälle, weniger Lärm und Luftschadstoffe. In Deutschland hingegen wird regelmäßig das enge Korsett des Straßenverkehrsrechts als Grund angeführt, warum weiterreichende Anordnungen von Tempo 30 nicht möglich seien. Unser Rechtsgutachten entlarvt das als falsch! Wir fordern die Städte auf, bestehende Möglichkeiten zu nutzen und sich nicht auf eine Überarbeitung des Straßenverkehrsrechts zu warten oder sich dahinter zu verstecken."
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe

Lebenswerte Straßen, kaum Zeitverlust, weniger Lärm – Gründe für eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt es genug [1]:

Verkehrsleistung
Die Funktion einer innerstädtischen Hauptverkehrsstraße für den Kfz-Verkehr wird durch Tempo 30 nicht oder nicht nennenswert beeinträchtigt.

Zeitverlust
In der Praxis wurden bei Messfahrten auf Tempo-30-Strecken Reisezeitverluste von lediglich 0 bis 4 Sekunden je 100 Meter festgestellt.

Verkehrsfluss
Der Verkehrsfluss kann Messungen zufolge bei Tempo 30 besser sein als bei Tempo 50.

Lärmbelästigung
Tempo 30 führt zu wahrnehmbaren Lärmentlastungen. Dazu tragen vor allem nachts auch die geringeren Lärmspitzen bei.

Luftschadstoffe
Tempo 30 reduziert die Luftschadstoffbelastung, wenn es gelingt, die Qualität des Verkehrsflusses beizubehalten oder zu verbessern.

Verkehrssicherheit
Tempo 30 hat positive Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. In Brüssel hat sich seit einer weiträumigen Einführung von Tempo 30 Anfang 2021 die Zahl der Verkehrstoten mehr als halbiert.

Schleichverkehr
Bisherige Tempo-30-Anordnungen haben nicht zu nennenswerten Schleichverkehren geführt.

Anwohner*innen
Tempo 30 wird von den Anwohnenden überwiegend positiv wahrgenommen und bewertet.


[1]www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2546/publikationen/wirkungen_von_tempo_30_an_hauptstrassen.pdf

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