Lose Bodenplatten auf einer Hauptradroute birgt Gefahren

Eine lose Bodenplatte auf einer Hauptradroute birgt Gefahren. © ADFC BW

Forderung 1: Rechtsrahmen ausnutzen – schnelle Abhilfe für mehr Sicherheit

Die geltenden Regelungen im Verkehr reichen nicht aus, um Radfahren sicherer zu machen?

Der ADFC sagt, dass eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der bestehenden Regeln die Sicherheit von Radfahrenden schnell und einfach erhöhen würde.

Den aktuellen Rechtsrahmen konsequent anzuwenden und bestehende Regelungen durchzusetzen, ist ein erster und schnell umzusetzender Schritt zu mehr Verkehrssicherheit. Konkret bedeutet das die Kontrolle und Sanktionierung von Verkehrsverstößen:

  • Zulässige Geschwindigkeiten gilt es engmaschiger zu kontrollieren – auch die Abbiegegeschwindigkeit von Lastkraftwagen.
  • Überholabstände werden bislang nur in marginalem Umfang und mit einfachsten Mitteln gemessen. Hier braucht es moderne Technik, die umfangreiche Kontrollen auf jeder Art von Straße möglich macht.
  • Kraftfahrzeuge (Kfz) auf Geh- und Radwegen sowie Falschparkende in Kreuzungsbereichen müssen konsequent und zeitnah entfernt werden.
  • Durchfahrtsverbote für Kfz sind durchzusetzen, auch mit Hilfe stationärer Überwachungssysteme.
  • Fahrzeuge, die nicht komplett von Schnee und Eis befreit sind, müssen konsequent aus dem Verkehr gezogen werden.
     

Wir fordern die konsequente Anwendung des aktuellen Rechtsrahmens und die Durchsetzung bestehender Regelungen zum schnellen Schutz aller Radfahrenden. Geschwindigkeits- und Überholkontrollen sind ebenso wichtige Aspekte wie die Überwachung von Falschparkern und die verpflichtende ganzjährige Pflege der Infrastruktur.

Gudrun Zühlke, ADFC Landesvorsitzende

Bei all diesen Verstößen gilt es, vor allem Wiederholungstäter*innen konsequent zu belangen und sie ggf. auf ihre Eignung zum Führen eines Kfz zu überprüfen. Kommunen, die ihrer Aufgabe, die Verkehrssicherheit herzustellen, nicht nachkommen, sind ggf. vom Land zu sanktionieren.

Wichtig ist außerdem eine übersichtliche und widerspruchsfreie StVO-Beschilderung – auch bei Baustellen oder anderen temporären Beschilderungen. Das „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Z250) ist nur dort zu verwenden, wo Radfahren explizit verboten sein soll.

Die kontinuierliche Pflege der Radinfrastruktur ist verpflichtend. Damit ist der regelmäßige Rückschnitt der Vegetation nicht nur von den Baulastträgern durchzuführen, sondern es müssen auch die benachbarten Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen und ggf. sanktioniert werden. Dabei ist nicht nur die Breite des Weges bis zu einer Höhe von 2,5 Metern frei zu halten, sondern auch alle Sichtdreiecke.

Baustellen gilt es zu überwachen: Auch hier sind jederzeit alle Sichtbeziehungen frei zu halten. Bei unterbrochenen Fahrbeziehungen sind Umleitungen zu erstellen, auf die frühzeitig hingewiesen wird und die durchgängig ausgeschildert sind.

Die Oberfläche der Radinfrastruktur ist in einem guten Zustand zu halten: Schlaglöcher, Wurzelaufbrüche, Kanten und ähnliches können nicht nur Stürze verursachen, sondern sie erfordern auch die Aufmerksamkeit des Radfahrenden, die gegenüber dem übrigen Verkehrsgeschehen folglich fehlt. Im Herbst sowie bei Eis und Schnee ist ein systematischer Kehr- und Winterdienst auf allen Hauptradrouten unabdingbar, ebenso die bedarfsgesteuerte Beleuchtung bei einem hohen Aufkommen an zu Fuß Gehenden.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutz und Haftpflichtversicherung
  • Beratung zu rechtlichen Fragen
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

 

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

Sichere Fahrradampel Freiburg

Gutes Beispiel: Änderung der Ampelschaltung für Rechtsabbieger in Freiburg

Rad- und Autofahrende erhalten nun getrennt voneinander grün, sodass Unfälle beim Rechtsabbiegen vermieden werden.

-

Winter-Bike-To-Work-Day

Jeweils am zweiten Freitag im Februar ist internationaler Winter-Bike-To-Work-Day.

Schutzstreifen bieten keinen Sicherheitsgewinn für den Radverkehr!

Schutzstreifen erfüllen nicht die Anforderungen an eine sichere Radverkehrsinfrastruktur, die Menschen aller…

Bewohnerparkgebühren: Klimaschutz durch Gebührengestaltung

Seit Juli 2021 können alle Kommunen in Baden-Württemberg eigene Bewohnerparkgebühren in der Gebührenordnung festlegen.…

Für den Radverkehr geöffnete Einbahnstraße

Gutes Beispiel: Öffnung von Einbahnstraßen in Gegenrichtung in Ludwigsburg

Radfahrende haben ihren eigenen Radweg zur Befahrung von in Gegenrichtung geöffneten Einbahnstraßen.

Wie kontrolliert die Polizei den Überholabstand von Radfahrenden?

Die novellierte Straßenverkehrsordnung schreibt innerorts einen Abstand von mindestens 1,50 Meter beim Überholen von…

RadSternfahrt: Zusammen für mehr Radverkehr!

Sie kommen aus allen Himmelsrichtungen: Bei den Fahrradsternfahrten in Baden-Württemberg treten seit 2013 tausende…

Fahrradfreundlicher Arbeitgeber

Fahrradfreundliche Arbeitgeber in Baden-Württemberg

Die Initiative von EU und ADFC will Menschen den Arbeitsweg mit dem Fahrrad erleichtern, indem Firmen fahrradfreundlich…

Fahrradstraße Wilhelmstraße Eislingen

Gutes Beispiel: Fahrradstraße Wilhelmstraße Eislingen

Die Fahrradstraße in der Wilhelmstraße bietet eine sichere Alternative für Radfahrende abseits der Hauptverkehrsachsen.

https://bw.adfc.de/artikel/verkehrssicherheit-rechtsrahmen

Bleiben Sie in Kontakt