Landtag nimmt Radverkehr in den Fokus

Radverkehrsförderung erfährt öffentliches Interesse: Zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode wurde zum Radverkehr im Plenum des Landtages debattiert. Der Verkehrsminister fordert dabei Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kfz-Verkehr.

MdL Hermino Katzenstein © Screenshot Landtag Baden-Württemberg

Am 7. März 2024 fand zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode eine Generaldebatte zum Radverkehr im Landtag Baden-Württemberg statt. Grundlage der Debatte war ein Antrag der Fraktion GRÜNE zur RadSTRATEGIE vom Juli 2023, in der die Fraktion die Landesregierung um Stellungnahme zum Stand der Entwicklung der Fahrradinfrastruktur bittet. Mit der RadSTRATEGIE als Roadmap für die Verdopplung des Radverkehrs in Baden-Württemberg bis 2030 hat sich das Land bereits im Januar 2016 auf den Weg gemacht, den Radverkehr im Land systematisch zu fördern, auszubauen und eine neue Radkultur zu etablieren.

Unter Federführung von Hermino Katzenstein, Abgeordneter der Grünen im Landtag und Fraktionssprecher für Rad- und Fußverkehr, arbeitet der noch junge Parlamentskreis Fahrrad an praktikablen Lösungen zu Radverkehrsthemen wie Verkehrssicherheit oder dem Fahrrad als Wirtschaftsfaktor in den Kommunen. Ziel des Parlamentskreises ist es, wie jetzt Fahrradthemen in die parlamentarische Debatte einzubringen und die Landtagsfraktionen bei Fragen rund um den Radverkehr intensiver zu beraten. Ziel ist, innerhalb der Fraktionen eine breite Unterstützung für den Ausbau dieser nachhaltigen und klimafreundlichen Mobilitätsform zu erreichen. Auch der ADFC Baden-Württemberg steht im Austausch mit Mitgliedern des Parlamentskreises und wurde zur Plenardebatte am Donnerstag eingeladen. Die Debatte zeigt: Radverkehrsförderung genießt immer größeres öffentliches Interesse und hat ihren Platz zurecht auch im Plenum des Landtages gefunden.

Hermino Katzenstein betont in seinem Redebeitrag im Parlament vor allem die Funktion der Radverkehrsförderung als Daseinsvorsorge und Sozialpolitik. Denn jeder Mensch kann sich ein Fahrrad leisten – arm oder reich, alt oder jung - und kann auf diese Weise mobil sein. Der Radtourismus biete laut Katzenstein vor allem im ländlichen Raum große Chancen, das Fahrrad sei darüber hinaus ein Wirtschaftsfaktor in den Kommunen.

Eine gute Infrastruktur im Land ist also nicht nur Schubkraft für den Alltagsverkehr, sondern auch für den Tourismus in Baden-Württemberg – auch hier ist das Fahrrad ein Erfolgsgarant!“

Verkehrsminister Hermann zeigt in seiner Stellungnahme die besondere Bedeutung des Fahrrads als wesentlicher Träger der Mobilitätswende auf. Insbesondere in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln wie der Bahn biete es große Chancen für die Verkehrswende. Hermann zeigt sich aber auch realistisch und erkennt, dass im Ausbau des Radnetzes noch Luft nach oben ist, ebenso wie beim respektvollen Umgang zwischen Auto- und Radfahrenden. Die Botschaft ist allerdings eindeutig: Die Sicherheit von Radfahrenden muss durch Geschwindigkeitsreduktionen für Kfz-Verkehr sowie die stärkere Durchsetzung geltenden Rechts verbessert werden.

Parlamentarier kritisierten bei Zwischenfragen insbesondere den nur langsam vorangehenden Ausbau der Radschnellverbindungen, die insbesondere für Pendler*innen im Land von besonderer Bedeutung sind.

Insgesamt signalisierten alle demokratischen Parteien Zustimmung zum Radverkehrsausbau. Nun sollten aus den großen Worten auch starke Taten folgen.


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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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